Spanische Krise und deutsches Vermögen – Anwalt Heilbronn
Wer Auslandsvermögen in Spanien hat liegt in Zeiten der Staatskrise erst recht im Fokus der spanischen Behörden. Denn ein europäischer Krisenstaat darf und will die „deutschen Musterschüler“ keinesfalls übersehen, wenn er doch eigene Bürger massivem Reformdruck unterwirft.
So trifft die in 2011 wieder eingeführte, jährlich fällige spanische Vermögenssteuer gerade auch Ausländer ohne spanischen Dauerwohnsitz, da Freibeträge für hochwertige Ferienimmobilien in Spanien gestrichen wurden. Die spanische Vermögensübertragungssteuer greift bei Schenkungen, Verkäufen oder Erbfällen und wird auf 10 % erhöht. Die allgemeine spanische Mehrwertsteuer steigt auf 21 %. Steuer und andere Kosten der Ferienimmobilie hängen auch von Multiplikatoren spanischer Gemeinden ab, die so ihre Einnahmequelle behalten. Dagegen werden Kleinunternehmen bei Vermietung von Ferienhäusern in Spanien seit 2012 gefördert durch eine Anhebung der Bemessungsgrenzen für die spanische Gesellschaftssteuer von 25 % des Gewinns. Alle genannten Reformbereiche sind für Deutsche bei der Gestaltung des Auslandsvermögens wichtig. Die Reformen werden weiter gehen und billiger wird es sicher nicht!
Herr Rechtsanwalt Berg in Heilbronn und seine spanischen Partner helfen hier seit Jahren.
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