Geschenk oder Darlehn? Anwalt Heilbronn
Liebe weg - Geld weg?
Geschenk oder Darlehn?
Geschenk oder Darlehn? Ohne spezielle Verträge haben Eheleute weder gemeinsames Vermögen, noch gemeinsame Schulden. Allein um der Ehe willen tilgt mitunter Einer die Schulden des Anderen. Von Erstattungsverzicht war keine Rede. Scheitert die Ehe, fragt sich der Zahlende, ob die Beträge mit dem Glück verloren gingen. Das deutsche Recht kann bei Zahlung von Schulden des Ehegatten ein Geschenk vermuten, das nicht zurückgefordert werden kann. Die Bewertung als erstattungsfähiges Darlehen liegt aber ebenso nahe. Sicherheit für den Zahlenden schaffen Zahlungsnachweise auf Kontoauszügen oder Barquittungen samt beiderseits unterzeichneter Klarstellung, dass -zumindest bei Scheidung- zurückgezahlt werden soll. Die Abgrenzung zwischen Darlehen und Schenkung wird in Ehen mit Ausländern oder bei grenzüberschreitenden Leistungen besonders kompliziert, da deutsches Recht nicht mehr allein entscheidet. Dann gehört der Fall in die Obhut eines auch international versierten Juristen. Dies leistet Herr RA Berg von Heilbronn aus europaweit mit seinen ausländischen Partnern.
Comments are closed.