Small Claims – Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen

Titelanerkennung und Vollstreckung erfolgt in jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union (mit Ausnahme Dänemarks) nach dem Verfahren zur Durchsetzung grenzüberschreitender Forderungen von unter 5.000,00 Euro (Verordnung (EG) Nr. 861/2007). Die Konzentrationszuständigkeit des Amtsgerichts Heilbronn für den OLG-Bezirk Stuttgart in europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen, den sog. small claims-Verfahren, wird im Jahre 2020 eingeführt.