09
August
Kindesentführung und Kindesrückführung
Die Kindesentführung und Kindesrückführung gemäß Haager Übereinkommen vom 25.10.1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung / HKÜ bilden einen Teil des Familienrechts und einen besonderen Schwerpunkt der Tätigkeit von Herrn Rechtsanwalt Berg. Er klärt Sie darüber auf, was Sie im Fall einer (geplanten) Entführung überhaupt tun können, bzw. nie tun sollten und zeigt Ihnen unterschiedliche Maßnahmen auf, zu denen etwa eine Übertragung des Sorgerechts oder des Aufenthaltsbestimmungsrechts zählen (z. B. auf den anderen Elternteil oder das Jugendamt), die Aufforderung zur Herausgabe des Reisepasses, die Veranlassung eines Ausreiseverbots u.v.m. Weitere Themen
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