News & Tipps

SMALL CLAIMS – EUROPÄISCHES VERFAHREN FÜR GERINGFÜGIGE FORDERUNGEN

Titelanerkennung und Vollstreckung erfolgen in jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union (mit Ausnahme Dänemarks) nach dem Verfahren zur Durchsetzung grenzüberschreitender Forderungen von unter 5.000,00 Euro (Verordnung (EG) Nr. 861/2007). Die Konzentrationszuständigkeit des Amtsgerichts Heilbronn für den OLG-Bezirk Stuttgart in europäischen Verfahren für geringfügige  Forderungen, den sog. small claims – Verfahren, wird im Jahre 2020 eingeführt. (Stand 31.1.2020)

KINDESENTFÜHRUNG UND KINDESRÜCKFÜHRUNG

Die Kindesentführung und Kindesrückführung gemäß Haager Übereinkommen vom 25.10.1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung / HKÜ bilden einen Teil des Familienrechts und einen besonderen Schwerpunkt der Tätigkeit von Herrn Rechtsanwalt Berg. Er klärt Sie darüber auf, was Sie im Fall einer (womöglich geplanten) Entführung überhaupt tun können, bzw. nie tun sollten und zeigt Ihnen unterschiedliche Maßnahmen auf, zu denen etwa eine Übertragung des Sorgerechts oder des Aufenthaltsbestimmungsrechts zählen (z. B. auf den anderen Elternteil oder das Jugendamt), die Aufforderung zur Herausgabe des Reisepasses, die Veranlassung eines Ausreiseverbots u.v.m. Weitere Themenkomplexe sind das HKÜ-Verfahren, die strafrechtliche Kindesentziehung sowie das Kindeswohl. (Stand 9.8.2018)

SPANISCHES TESTAMENT UND CERTIFICADO DE ÚLTIMAS VOLUNTADES

Certificado de últimas voluntades – Letztwilligenverfügungszertifikat

Seit 17.8.2015 regelt die europäische Erbrechtsverordnung Nr. 650/2012 welche Rechtsordnung auf einen Erbfall anwendbar ist. Die Verordnung erlaubt dem Testierenden sogar eine Rechtswahl. Also die anwendbare Rechtsordnung auszuwählen und zu bestimmen. Mitunter erfahren die Erben von einer Rechtswahl erst nach dem Lesen des Testamentes und nach Testamentseröffnung. Gleichgültig, in welchem Staat die Erben leben oder Verstorbene mit spanischem Testament gelebt haben, kann es unumgänglich sein, von spanischen Behörden ein Original oder eine Abschrift des spanischen Testamentes zu bekommen. Auch spanische Konsulate im Ausland gehören zu solchen Behörden. Denn auch dort können spanische Testamente hinterlegt und aufbewahrt werden. Ohne Certificado de últimas voluntades oder auch Certificado de actas de últimas voluntades genannt, d.h. ohne sog. Letztwilligenverfügungszertifikat, werden nach spanischem Recht auch zur Verwendung in Deutschland keine Testamente herausgegeben. Gerade auch ein Erbfall mit Bezügen nach Spanien, der vollständig in Deutschland abzuwickeln ist, verlangt dann nach einem international spezialisierten Rechtsanwalt. Rechtsanwalt Alexander Berg in Heilbronn und seine Kooperationskanzlei in Spanien beraten und vertreten gerade auch in solchen Fällen. (Stand 25.10.2016)

ALTERSRUHE IN SPANIEN – ERBEN ÜBERRASCHT – ANWALT BERG HEILBRONN

Für Todesfälle ab 17. August 2015 gilt die EU-Erbrechtsverordnung – nicht mehr das deutsche Gesetz.

Vererbt ein Deutscher dann z.B. sein spanisches Ferien- oder Wohnhaus ist u.a. für die Frage, wer erbt oder pflichtteilsberechtigt ist, die am Ort seines gewöhnlichen Aufenthaltes gültige Rechtsordnung entscheidend und nicht mehr diejenige, deren Pass er hat. Zuständig für Erbrechtsfragen wären nur die dortigen Gerichte und Behörden, die in einer für die Erben in der alten Heimat fremden Sprache verhandeln und den Erbgang zum Gesamtnachlass bestimmen würden. Dies gilt (fast) für die ganze EU.

Seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat man nicht zwingend am sogenannten Wohnsitz laut Meldeamt, sondern nur am sozialen und vermögensmäßigen Lebensmittelpunkt.

Ist also z.B. am ausländischen Altersruhesitz der Lebensmittelpunkt, kann laut EU-Recht im Testament für alle Erbrechtsfragen die Rechtsordnung der Staatsangehörigkeit „zurück gewählt“ werden. Eine solche Rechtswahl kann steuerlich und zur Wahrung des eigenen letzten Willens sehr wichtig sein.

Herr RA Berg gewährleistet von Heilbronn aus weltweit mit seinen ausländischen Partnern die Beratung, wie auch die Gestaltung von Testamenten, Rechtswahlklauseln einschließlich der Abwicklung von Nachlassangelegenheiten. Gleiches gilt für die grenzüberschreitende   Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten. (Stand 20.6.2016)

VORTEILE GEMISCHTNATIONALER EHEN NUTZEN! ANWALT HEILBRONN

Vorteile gemischtnationaler Ehen nutzen!

Nach deutschem Recht erwirbt man allein durch Heirat kein gemeinsames Vermögen. Sehr wohl ist dies z.B. nach französischem Recht für Zugewinn nach Eheschluss der Fall.

Gemischtnationale Ehen in der BRD konnten stets die für sie auch steuerlich optimale Güterrechtsordnung eines Gatten wählen. Nun steht der sog. deutsch-französische Wahlgüterstand als Ergebnis eines deutsch-französischen Gesetzesprojektes vor dem Inkrafttreten. Er bietet eine Mischung des Güterrechts beider Staaten und damit eine interessante Alternative zur optimalen Vermögensgestaltung für:

  • Deutsche Gatten in Frankreich oder franz. Gatten in der BRD,
  • Deutsch-französische Gatten in Frankreich oder in der BRD,
  • Drittstaaten-Gatten in Frankreich oder in der BRD, und
  • Deutsche Gatten in der BRD (!).

 

Nur Spezialisten machen hier keine Fehler. Findet sich nun auch noch Familienvermögen im Ausland, ist es höchste Zeit für einen international versierten Rechtsanwalt. (Stand 14.4.2016)

SCHULDNER IM AUSLAND – ANWALT HEILBRONN

Grenzüberschreitende Forderungsbeitreibung gegen Schuldner im Ausland

Mehr Rechtsschutz ab 2009!

Zur grenzüberschreitenden Forderungsbeitreibung steht nun neben dem deutschen auch ein EU-Mahnbescheid zur Verfügung. Der neue EU-Mahnbescheid soll schneller und billiger als andere Verfahren zu einem Vollstreckungstitel für vertragliche Zahlungspflichten führen. Dies, falls sich Ihr Schuldner dauerhaft im EU-Ausland befindet. In klassischen deutschen Auslandsverfahrenen gelingt dies längst über den deutschen Auslandsmahnbescheid, wenngleich mit etwas mehr Zeitaufwand.

Unentbehrlich selbst innerhalb der EU bleibt der deutsche Auslandsmahnbescheid für die Beitreibung nichtvertraglicher Zahlungspflichten, wie z.B. nach grenzüberschreitenden Straftaten oder Auslandsunfällen. Schuldner in Nicht-EU-Staaten, wie z.B. der Schweiz, erreicht man ohnehin nur mit ihm.

Die EU hat die Auslandsvollstreckung weiter harmonisiert, sodass man „von zu Hause aus“ schon sehr weit kommen kann und nicht zwingend den Beistand ausländischer Rechtsanwälte braucht. Sehr wohl zwingend sind allerdings versierte Kenntnisse Ihres „heimischen“ Anwaltes zum internationalen Recht. (Stand 14.4.2016)

FERIENHAUS IN SPANIEN – ERBEN KANN TEUER WERDEN – ANWALT HEILBRONN

Ferienhaus in Spanien – erben kann teuer werden

Vererbt ein Deutscher sein spanisches Ferienhaus, so ist für Erbfälle vor Inkrafttreten der EU-Erbrechtsverordnung u.a. für die Frage, wer Erbe wurde und wie das Erbe auszuschlagen wäre, die Rechtsordnung seiner Staatsangehörigkeit, also das deutsche Erbrecht, anwendbar. Handelt es sich aber um einen längerfristigen Altersruhesitz, so mischt sich spanisches Erbrecht in den Erbgang ein. Für die Umschreibung der Eigentumsregister auf die Erben gilt auf jeden Fall spanisches Registerrecht.

Unabhängig davon gilt in beiden Fällen für die Auslandsimmobilie spanisches Erbschaftssteuerrecht, sodass die Erben neben der deutschen auch spanische Erbschaftssteuer schulden. Diese ist meist deutlich höher, als der Verkehrswert der Immobilie. Nach spanischem Recht muss in 6 Monaten ab Erbfall die Erbschaftssteuer erklärt und bezahlt sein. In dieser Frist müssen umfangreiche Steuerberechnungen angestellt werden, um zu wissen, ob steuerliche Gründen eine Erbausschlagung gebieten.

Dies, wie auch Übertragungen unter Lebenden, gewährleistet Herr RA Berg aus Heilbronn mit seinen spanischen Partnern seit Jahren. (Stand 14.4.2016)

SPANISCHE KRISE UND DEUTSCHES VERMÖGEN – ANWALT HEILBRONN

Wer Auslandsvermögen in Spanien hat liegt in Zeiten der Staatskrise erst recht im Fokus der spanischen Behörden. Denn ein europäischer Krisenstaat darf und will die „deutschen Musterschüler“ keinesfalls übersehen, wenn er doch eigene Bürger massivem Reformdruck unterwirft.

So trifft die in 2011 wieder eingeführte, jährlich fällige spanische Vermögenssteuer gerade auch Ausländer ohne spanischen Dauerwohnsitz, da Freibeträge für hochwertige Ferienimmobilien in Spanien gestrichen wurden. Die spanische Vermögensübertragungssteuer greift bei Schenkungen, Verkäufen oder Erbfällen und wird auf 10 % erhöht. Die allgemeine spanische Mehrwertsteuer steigt auf 21 %. Steuer und andere Kosten der Ferienimmobilie hängen auch von Multiplikatoren spanischer Gemeinden ab, die so ihre Einnahmequelle behalten. Dagegen werden Kleinunternehmen bei Vermietung von Ferienhäusern in Spanien seit 2012 gefördert durch eine Anhebung der Bemessungsgrenzen für die spanische Gesellschaftssteuer von 25 % des Gewinns. Alle genannten Reformbereiche sind für Deutsche bei der Gestaltung des Auslandsvermögens wichtig. Die Reformen werden weiter gehen und billiger wird es sicher nicht!

Herr Rechtsanwalt Berg in Heilbronn und seine spanischen Partner helfen hier seit Jahren.

INKASSOKOSTEN – ANWALT HEILBRONN

Wer Inkassokosten zahlt, ist selbst schuld!

Ihr Gegner will von Ihnen die Kosten seines Inkassobüros ersetzt? Vor vielen Gerichten gelten diese als reiner Luxus, den Sie nicht mitfinanzieren müssen, z.B. dann, wenn obendrein noch Rechtsanwälte bemüht werden. Kostenfallen lauern auch in Ratenzahlungs- und Vergleichsvereinbarungen.

Gefährden offene Rechnungen Ihr Unternehmen?

Ab Schuldnerverzug zahlt der Säumige Ihren Anwalt. Auf den Kosten Ihres Inkassobüros bleiben Sie oft sitzen. Die Anwaltsvergütung wurde mittlerweile in Richtung Erfolgshonorar reformiert.

Ihr Schuldner fühlt sich im Ausland sicher?

Spätestens jetzt gehört Ihr Recht in die Hände eines auch international spezialisierten Juristen. Nur mit ihm ist unser Binnenmarkt kein Schuldnerparadies. (Stand 14.4.2016)

GESCHENK ODER DARLEHN? ANWALT HEILBRONN

Liebe weg – Geld weg?

Geschenk oder Darlehn?

Geschenk oder Darlehn? Ohne spezielle Verträge haben Eheleute weder gemeinsames Vermögen, noch gemeinsame Schulden. Allein um der Ehe willen tilgt mitunter Einer die Schulden des Anderen. Von Erstattungsverzicht war keine Rede. Scheitert die Ehe, fragt sich der Zahlende, ob die Beträge mit dem Glück verloren gingen. Das deutsche Recht kann bei Zahlung von Schulden des Ehegatten ein Geschenk vermuten, das nicht zurückgefordert werden kann. Die Bewertung als erstattungsfähiges Darlehen liegt aber ebenso nahe. Sicherheit für den Zahlenden schaffen Zahlungsnachweise auf Kontoauszügen oder Barquittungen samt beiderseits unterzeichneter Klarstellung, dass -zumindest bei Scheidung- zurückgezahlt werden soll. Die Abgrenzung zwischen Darlehen und Schenkung wird in Ehen mit Ausländern oder bei grenzüberschreitenden Leistungen besonders kompliziert, da deutsches Recht nicht mehr allein entscheidet. Dann gehört der Fall in die Obhut eines auch international versierten Juristen. Dies leistet Herr RA Berg von Heilbronn aus europaweit mit seinen ausländischen Partnern. (Stand 14.4.2016)

RECHTSANWÄLTE BERG UND FERNÁNDEZ SCHLIESSEN KOOPERATIONSVERTRAG

Law in action bleibt das Motto der von Rechtsanwalt Alexander Berg, M.E.E.A. (Barcelona) in 2006 gegründeten Kanzlei für deutsches und internationales Zivil- und Prozessrecht in Heilbronn. Rechtsanwälte Berg und Fernández schließen Kooperationsvertrag.

Mit seiner Aufnahme in das von Abogado Fernández in Barcelona koordinierte Netzwerk ambitionierter international tätiger Zivilrechtskanzleien mit persönlicher Note ist ein weiterer wichtiger Schritt gelungen.

Außer in Metropolen wie z.B. Barcelona, Paris und Mailand hat das Netzwerk seit 2006 seinen deutschen Vertreter in der Käthchenstadt.

Unsere Exportregion wirft zunehmend internationale Rechtsfragen auf. Die Rechtsvereinheitlichung im EU-Binnenmarkt stößt bereits bis in das Insolvenz-, Erb- sogar das Familienrecht vor. Dies erfordert Spezialisten, die Schritt halten können.

Rechtsanwalt Berg betreut seine Mandanten neben deutscher auch in spanischer, englischer und französischer Fremdsprache über nationale Rechtsfragen hinaus von der Vertragsgestaltung über die Prozessführung bis hin zur Zwangsvollstreckung und Beitreibung von Auslandsforderungen. Denn das Ziel muss sein: „Europa rechnet sich!“. (Stand 20.6.2006)

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Zudem stehen Ihnen ausreichende Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe zur Verfügung (öffentliche Parkplätze)